Fachberatung Familienzusammenführung
Wir unterstützen Sie bei Fragestellungen zu
- Prüfung der Voraussetzungen für den Nachzug
(AufenthG, BVFG, FreizügG/EU, AsylG, Dublin III, Landesaufnahmeprogramme) - Schaffen der Voraussetzungen für den Familiennachzug
(AE-Verbesserung, LU-Sicherung, Wohnraum, Innehaben der AE, Sprachkenntnisse, Nachweise Familienstand) - Begleitung des Visumsverfahrens in Deutschland und im Herkunftsland
(Terminierung, notwendige Unterlagen, Transit-Visum, Remonstration) - Finanzielle Unterstützung der Einreise
(Fonds, Stiftungen) - Antrag auf Erteilung der AE,
(ggf. bei veränderten Erteilungsvoraussetzungen nach Visums-Erteilung)
Um Ihre Anfragen bearbeiten zu können, sind folgende Informationen von Ihnen notwendig
- Kontaktdaten der anfragenden Stelle, Fachbereich, Berater
- Anonyme Daten der Bezugsperson:
Aufenthaltsstatus, Alter, Familienstand - Anonyme Daten zu den Nachziehenden:
Verwandtschaftliches Verhältnis, Herkunftsland, Aufenthaltsland, Verfahrensstand
Bitte halten Sie die Angaben bei telefonischer Beratung bereit bzw. senden Sie diese bei einer Anfrage per E-Mail mit.